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VERHALTENSKODEX

VERHALTENSKODEX

 

1.   PRÄAMBEL

 

Die FENDI-Unternehmen beteiligen und engagieren sich, mit Unterstützung der LVMH-Gruppe, bei den Global Compact Initiativen und arbeiten zusammen, um die zehn universellen Prinzipien zu den Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltangelegenheiten und zur Korruptionsbekämpfung zu fördern und eine nachhaltigere Weltwirtschaft anzustreben.

 

Der Verhaltenskodex wurde von den verschiedenen Unternehmen der FENDI-Gruppe in Italien verabschiedet, darunter von der FENDI S.R.L, der FENDI ADELE S.R.L. und der FENDI ITALIA S.R.L. (nachstehend als das „Unternehmen“ bezeichnet), und an die betreffenden verbundenen Unternehmen weitergeleitet, damit sie unter Berücksichtigung der nach den lokalen Gesetze und Bestimmungen gebotenen Modifikationen über dessen Einführung und Befolgung urteilen können.

 

Der Verhaltenskodex stellt die Verpflichtungen und die ethischen Verantwortlichkeiten dar, die von allen Mitgliedern der Geschäftsführung, Arbeitnehmern und externen Mitarbeitern (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert) bei der Führung der Unternehmensgeschäfte und der Erledigung der betrieblichen Aufgaben beachtet werden müssen.

 

1.1   Leitprinzipien

 

Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen, Transparenz und faire Geschäftsführungspraktiken, Vertrauen, Respekt und Zusammenarbeit repräsentieren die wichtigsten ethischen Grundsätze des Unternehmens und die essenziellen Antriebselemente, die das Verhalten des Unternehmens motivieren. Das Gesamtziel des Unternehmens besteht darin, eine effiziente und faire Teilnahme am Markt sicherzustellen, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und die Kompetenzen und die berufliche Weiterentwicklung des Unternehmenspersonals zu stärken.  Alle mit dem Unternehmen verbundenen Parteien und Interessengruppen sind daher ohne Unterschiede oder Ausnahmen verpflichtet, die im Kodex dargestellten Prinzipien als Bestandteil ihrer laufenden geschäftlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten zu beachten und durchzusetzen. Diese Verpflichtung erfordert außerdem, dass vom Unternehmen in verschiedenen Funktionen beschäftigte Dritte ihre Aktivitäten unter Beachtung eines Spektrums von ähnlichen Werten ausführen.

 

Die grundlegenden Leitprinzipien des Unternehmens, mit besonderer Betonung der verschiedenen mit der Marke FENDI verbundenen Aktivitäten, konzentrieren sich auf die Herstellung und Vermarktung qualitativ hochwertiger Produkte und auf faire, transparente und ethische Praktiken bei der Interaktion mit den Kunden.

 

1.2   Unethisches Verhalten

 

Unethisches Verhalten untergräbt und beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis des Unternehmens und seine Beziehungen zu seinen verschiedenen Interessengruppen. Handlungen und Verhaltensweisen von Mitgliedern der Geschäftsführung, Arbeitnehmern oder externen Mitarbeitern (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert), die auf unfaire Vorteile oder Eigeninteressen einzelner Personen oder des Unternehmens abzielen, werden als unethisch betrachtet.

 

Das Unternehmen toleriert keine Handlungen, welche die geltenden Gesetze und Bestimmungen verletzen, oder die, allgemeiner ausgedrückt, im Widerspruch zu internen Vorschriften oder Verfahren stehen oder gegen sie verstoßen.   Das Unternehmen duldet ferner keine Aufforderungen und keinen Druck jeglicher Art, welche zum Ziel haben, auf Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer oder externe Mitarbeiter (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert) einzuwirken, damit sie gegen die für das Unternehmen geltenden Gesetze und Bestimmungen und den Verhaltenskodex des Unternehmens verstoßen.

 

1.3   Anwendungsbereich des Verhaltenskodex

 

Der hier dargestellte Verhaltenskodex betrifft und lenkt das Handeln der Gesellschaftsorgane des Unternehmens, der leitenden Angestellten, der Arbeitnehmer (einschließlich der Vollzeit- und Teilzeitmitarbeiter oder der Zeitarbeiter bzw. Leiharbeiter), der externen Mitarbeiter und Partner, der Lieferanten von Gütern und/oder der Anbieter von Dienstleistungen und allgemein aller Parteien und Geschäftspartner, die direkt oder indirekt, dauerhaft oder zeitweise in Vertragsbeziehungen mit dem Unternehmen stehen oder Aktivitäten mit dem Unternehmen durchführen und auf die Verwirklichung der Ziele des Unternehmens in allen Ländern hinarbeiten, in denen Geschäfte betrieben werden (hier nachstehend als die „Adressaten“ bezeichnet).

 

Alle Adressaten des Verhaltenskodex müssen zur Erfüllung der Grundsätze und Ziele des Kodex ihre Arbeit integer und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und Bestimmungen verrichten.

 

Von den Adressaten wird jederzeit erwartet, dass sie –  in den Grenzen ihrer persönlichen Zuständigkeit  –  die Anforderungen beachten und erfüllen, die von dem Verhaltenskodex aufgestellt werden.   Diese Regeln ergänzen die Verhaltensweisen, deren Beachtung von jedem Einzelnen nach den in den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen getroffenen Regelungen verlangt werden.

 

2.   ALLGEMEINE PRINZIPIEN

 

2.1   Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen

 

Das Unternehmen ist uneingeschränkt der Beachtung aller Gesetze und Bestimmungen der Länder verpflichtet, in denen es Geschäfte betreibt.

 

Das Unternehmen darf keine Beziehungen zu Unternehmen anstreben oder unterhalten, die nicht beabsichtigen, die dargestellten Prinzipien zu befolgen.

 

2.2   Respekt für den Einzelnen

 

Das Unternehmen verspricht, die Rechte, wie auch die physische, kulturelle und moralische Integrität aller Menschen zu respektieren, mit denen es interagiert.  Die Ausrichtung des Unternehmens auf den Einzelnen drückt sich in der Entwicklung ihrer vielfältigen Mitarbeiter (Arbeitnehmer des Unternehmens oder sonstiger Mitarbeiter) aus, sowie durch die Aufmerksamkeit, die den Bedürfnissen und Anforderungen der Kunden, dem Schutz und der Transparenz der Aktivitäten gegenüber den Gesellschaftern und der Korrektheit und Transparenz der Interaktion mit Lieferanten gewidmet wird.

 

Das Unternehmen pflegt daher ein stetes Bewusstsein und engagiert sich in Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, jede Form der Diskriminierung von Unternehmensangehörigen oder externen Personen zu vermeiden, mit denen das Unternehmen interagiert, wobei besonders Elemente wie Alter, Geschlecht, sexuelle Orientierung, private Dinge, Gesundheit, Rasse, Nationalität, politische Überzeugungen und Zugehörigkeit zu politischen Vereinigungen und/oder Religionen berücksichtigt werden.

 

Kein Arbeitnehmer darf Einschüchterungstaktiken oder herabwürdigen Behandlungen unterzogen werden.  Es dürfen keine Disziplinarmaßnahmen ohne korrekte Verfahrensweisen angestrebt oder verhängt werden.

 

Die Richtlinien des Unternehmens, insbesondere diejenigen, die sich auf Personaleinstellungen, die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, die Vergütung, die Beförderung und die Weiterbildungspraxis beziehen, dürfen keine Diskriminierung auf der Basis von Kriterien vornehmen, wie Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung und Zugehörigkeit zu politischen Vereinigungen, Nationalität, sozialer Hintergrund, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, Alter, Familienstand, Zeugungsfähigkeit, sexuelle Orientierung oder sonstige persönliche Umstände des individuellen Arbeitnehmers, es sei denn, dass die in Befolgung der anwendbaren staatlichen Gesetze und Bestimmungen gestellten Anforderungen an die Personalauswahl ansonsten nicht angemessen erfüllt werden können. Das spezifische Ziel der betreffenden Richtlinien besteht darin, eine stärkere Chancengleichheit im Rahmen der Beschäftigung zu fördern und sicherzustellen.

 

Das Unternehmen hat behauptetes diskriminierendes Verhalten oder Belästigungen – wo dies angemessen ist – zu verfolgen und eine interne Untersuchung durchzuführen.  Das Unternehmen hat ebenfalls angemessene Verfahren bereitzustellen, nach denen die Arbeitnehmer Beschwerden im Zusammenhang mit solchen Vorfällen erheben können.

 

2.3   Achtung der Umwelt und Einbeziehung von Umweltbelangen

 

Das Unternehmen verrichtet seine geschäftlichen Aktivitäten mit Ausrichtung auf den Schutz und die kontinuierliche Verbesserung der Umwelt, wobei auch die Umweltauswirkungen berücksichtigt werden, die sich aus der Produktionstätigkeit ergeben.

 

Dementsprechend berücksichtigt das Unternehmen bei seinen Zielen:

 

die Einhaltung der nationalen und internationalen Umweltgesetze und -bestimmungen;

die umfassende Steuerung der Produktionsaktivitäten, bei Minimierung der direkten und indirekten Umweltauswirkungen;

Initiativen zur Personalschulung, die sich darauf konzentrieren, bei den Arbeitnehmern ein Bewusstsein für Umweltbelange zu entwickeln und die Auswirkungen darzustellen, die mit dem laufenden Geschäftsbetrieb verbunden sind; Einsatz für umweltfreundliche Verfahren, die dazu beitragen, dass die Geschäftsziele insgesamt erreicht werden.

2.4   Ehrlichkeit und Integrität

 

Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten müssen die Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert) sorgfältig alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen, den hier vorgestellten Verhaltenskodex und die geltenden internen Regeln und Vorschriften befolgen.  Unehrliches Verhalten bei der Verfolgung der Interessen oder Vorteile des Unternehmens soll unter keinen Umständen gerechtfertigt oder gebilligt werden.

 

2.5   Transparenz

 

Die Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert) des Unternehmens verpflichten sich, im Rahmen der ihnen übertragenen Befugnisse innerhalb und außerhalb des Unternehmensbereichs vollständige, zutreffende, angemessene und rechtzeitige Informationen zu geben. Die betreffenden Informationen müssen klar, unmissverständlich und einfach sein.

 

2.6   Datenschutz

 

Das Unternehmen garantiert die Vertraulichkeit der in seinem Besitz stehenden personenbezogenen Daten im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen (in Italien die Rechtsverordnung Nr. 196/2003 in ihrer aktuellen Fassung).  Die Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter sind verpflichtet, personenbezogene Daten und Informationen unter strikter Beachtung der anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu bearbeiten und zu behandeln.

 

2.7   Verhütung von Kinderarbeit und illegalen Arbeitspraktiken

 

Die verschiedenen Aktivitäten des Unternehmens werden von ethischen Grundsätzen und dem strikten Bekenntnis zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen geleitet und motiviert. Das Unternehmen toleriert keine illegalen Arbeitspraktiken und keine Kinderarbeit und darf diese nicht tolerieren, sondern übernimmt eine aktive Rolle bei der Bekämpfung solcher Praktiken. Das Unternehmen ruft alle italienischen wie ausländischen externen Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden und Partner auf, insbesondere die derzeit geltenden Rechtsvorschriften zu befolgen und illegale Arbeitspraktiken und Kinderarbeit aktiv zu bekämpfen.

 

Das Unternehmen fordert außerdem, dass alle Lieferanten sich verpflichten sicherzustellen, dass Fendi-Produkte im Einklang mit den Grundsätzen hergestellt werden, die in dem von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) aufgestellten Programm „OHNE KINDERARBEIT“ dargestellt sind.

 

2.8   Vereinigungsfreiheit und Recht zu Kollektivverhandlungen

 

Alle Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter des Unternehmens (wie in Abschnitt 1.3 klar definiert) haben das Recht, Organisationen ihrer eigenen Wahl, einschließlich Gewerkschaften, zu gründen und ihnen beizutreten, um die Interessen der Arbeitnehmerschaft zu schützen und die Führung von Kollektivverhandlungen zu fördern. Das Unternehmen erlegt der Vereinigungsfreiheit und dem Recht, sich zu organisieren, keine Beschränkungen auf und darf dies auch nicht tun, außer soweit dies durch die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen vorgeschrieben ist.

 

Arbeitnehmer dürfen wegen ihrer Beteiligung an solchen Aktivitäten nicht diskriminiert werden und einzelne Arbeitnehmer dürfen von ihrer Beteiligung an solchen Gruppen oder vom Erwerb der Mitgliedschaft in solchen Gruppen nicht abgehalten werden.  Das Unternehmen hat die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Errichtung von Organisationen der Arbeitnehmerschaft erforderlich sind.

 

Das Unternehmen hat Mittel bereitzustellen, mit denen Vertreter der Arbeitnehmerschaft in der Lage sind, Verhandlungen zu relevanten Beschäftigungsangelegenheiten mit Vertretern der Geschäftsleitung zu führen, welche befugt sind, im Rahmen der Verhandlungen sachgerechte Entscheidungen zu treffen.   Den Arbeitnehmern wird angemessener Zugang zu Informationen und zu Ressourcen garantiert, die für notwendig erachtet werden, um den Arbeitnehmervertretern die effektive Verhandlungsführung zu ermöglichen.

 

3. VERHALTENSSTANDARDS

 

3.1   Verhaltensstandards gegenüber Arbeitnehmern und externen Mitarbeitern

 

3.1.1  Unabhängigkeit und Vertraulichkeit der Einstellungsverfahren

 

Die Auswahl des Unternehmenspersonals darf, mit einer strikten Konzentration auf die Chancengleichheit, nur in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen durchgeführt werden. Der Auswahlprozess baut außerdem auf einer sorgfältigen Bewertung der Fähigkeiten und Kompetenzen von Bewerbern anhand des Anforderungsprofils auf, die im Einklang mit dem geltenden Datenschutz, dem Gebot der Vertraulichkeit und den Beurteilungen des betreffenden Bewerbers steht.

 

3.1.2  Berufliche Entwicklung

 

Die Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter repräsentieren mit ihren verschiedenen Kompetenzen und ihrem Engagement ein wesentliches Element für den Gesamterfolg des Unternehmens.  Aus diesem Grund engagiert sich das Unternehmen für den Schutz und die Förderung der Personalressourcen und der Personalpraktiken und strebt eine beständige Entwicklung und Verbesserung der individuellen Fähigkeiten und des Wissens ihrer Mitarbeiter an.

 

3.1.3  Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen

 

Das Unternehmen ist der Förderung und Stärkung einer Kultur verpflichtet, die sich auf die Sicherheit konzentriert. Dies wird erreicht, indem ein Bewusstsein für die potenziellen Gefahren entwickelt, die Befolgung des geltenden Rechts sichergestellt und verantwortungsvolles Verhalten der Arbeitnehmer und Mitarbeiter gefördert wird. Außerdem arbeitet das Unternehmen daran, mittels präventiver Maßnahmen organisatorischer und technischer Art die Gesundheit und die Sicherheit seines Personals zu bewahren.  Das Unternehmen garantiert und bekennt sich voll zum Schutz der körperlichen und moralischen Unversehrtheit seiner Arbeitnehmer und stellt Arbeitsbedingungen sicher, die sich auf den Respekt gegenüber dem Einzelnen konzentrieren und ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld gewährleisten.

 

3.1.4  Integrität und Vertraulichkeit des Informationsmanagements

 

Alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter sind gefordert, bei der Ausübung ihrer verschiedenen geschäftlichen Tätigkeiten im Einklang mit ihren entsprechenden Funktionen und Verantwortlichkeiten Daten und Informationen vollständig, korrekt, angemessen, genau und rechtzeitig und in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den internen Regelungen zu verwalten, aufzuzeichnen und zu verarbeiten.

 

Die Dateneingabe und die Unternehmensbuchführung sowie die finanziellen und wirtschaftlichen Praktiken des Unternehmens müssen im Einklang mit den oben genannten Grundsätzen stehen und durch die Ausrichtung und Verpflichtung zum Schutz der Unternehmensdaten geprägt sein.

 

Personen, die für die Verwaltung von Aufzeichnungen der Buchführung und für die Finanzdaten und kaufmännischen Daten verantwortlich sind, müssen umfassend mit der Abteilung Informationssysteme und mit den anderen zuständigen Abteilungen kooperieren, um die ordnungsgemäße Umsetzung und Verwendung der Verfahren sicherzustellen, die zur Sicherung und zur Garantie der Datenintegrität bestimmt sind.

 

3.1.5  Sorgfalt beim Einsatz von Unternehmensressourcen

 

Alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter sind gefordert, von den Ressourcen des Unternehmens angemessen Gebrauch zu machen und sicherzustellen, dass keine Handlungen unternommen werden, die auf irgendeine Weise die Wirksamkeit und Leistungsfähigkeit von Ressourcen vermindern können oder im Gegensatz zu den Interessen des Unternehmens stehen können.

 

Außerdem müssen alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter die Vermögenswerte des Unternehmens sicher verwahren und unsachgemäße oder rechtswidrige Aktivitäten und Handlungen vermeiden und dabei auch das Handeln Dritter berücksichtigen.

 

3.2   Verhaltensstandards für die Führung der Geschäfte

 

3.2.1  Allgemeine Regeln

 

Alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter müssen bei ihren Interaktionen und Geschäftsabschlüssen mit Dritten ein Verhalten zeigen und sicherstellen, das als ethisch zu betrachten ist, die Rechtsvorschriften und internen Regelungen respektiert und von Ehrlichkeit und Integrität bestimmt ist.

 

3.2.2  Potenzielle Interessenkonflikte

 

Die Beziehungen und Interaktionen zwischen dem Unternehmen und seinen Mitgliedern der Geschäftsführung, Arbeitnehmern und externen Mitarbeitern sind durch volles und umfassendes Vertrauen geprägt.  In diesem Zusammenhang ist es die primäre Pflicht aller betroffenen Personen, von den Vermögenswerten und Betriebsmitteln des Unternehmens und von ihren eigenen persönlichen Fähigkeiten und ihrer Arbeitszeit im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen und entsprechend den hier dargestellten Grundsätzen des Verhaltenskodex Gebrauch zu machen, um die Unternehmensziele zu erreichen und die Unternehmensinteressen zu verwirklichen. Der Verhaltenskodex verkörpert die Gesamtheit der Werte, welche die Aktivitäten und Handlungen des Unternehmens motivieren.  Außerdem haben die Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter sämtliche Aktivitäten zu vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen den persönlichen Interessen und den Unternehmensinteressen führen können oder die die Fähigkeit, unparteiische und objektive Entscheidungen zu den Interessen und Geschäften des Unternehmens zu fällen, stören oder negativ beeinflussen könnten.  Interessenkonflikte und die Verletzung der im vorliegenden Verhaltenskodex dargestellten Grundsätze schaden dem Ansehen und der Integrität des Unternehmens.  Alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter sind deshalb dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ihr Handeln in keiner Weise ihre geschäftlichen Tätigkeiten überlagert oder ausnutzt und zu einem Konflikt mit persönlichen oder familiären Interessen führt.

 

Um tatsächliche oder potenzielle Situationen zu vermeiden und zu verhindern, die Interessenkonflikte mit sich bringen, verlangt das Unternehmen, dass die Arbeitnehmer zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder bei der Zuweisung neuer Aufgaben oder Verantwortlichkeiten eine geeignete Erklärung unterzeichnen, in der sie ihre Absicht und ihre Verpflichtung zum Ausdruck bringen, jegliche Interessenkonflikte zwischen ihnen und dem Unternehmen zu vermeiden. Diese Erklärung beinhaltet auch, dass die betreffenden Personen sich verpflichten, das Unternehmen unverzüglich von jeder bestehenden oder potenziellen Situation zu informieren, die zu einem Interessenkonflikt führen könnte oder als ein Interessenkonflikt betrachtet werden könnte, indem sie die geeigneten Kanäle zur Geschäftsführung einschalten.

 

3.2.3  Engagement für Kundenzufriedenheit und Produktqualität

 

Das Unternehmen betrachtet die Kundenzufriedenheit als ein primäres Geschäftsziel, ein Hauptziel, das dank des Engagements aller Führungskräfte, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter beständig verfolgt wird, damit die Bedürfnisse des Kunden, besonders bei Verkaufs- und Kundendiensttätigkeiten, vollständig artikuliert und verwirklicht werden.

 

Den Kunden müssen vollständige und zutreffende Informationen zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen gegeben werden, damit sie eine informierte Kaufentscheidung treffen können.

 

Das Unternehmen setzt sich für eine klare und transparente Kommunikation mit den Kunden ein, die exakte und einheitliche Informationen zu den angebotenen Produkten liefert, sich einer einfachen und klaren Sprache bedient und die Kunden mit größter Fairness und höchstem Respekt behandelt.  Alle Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer und externen Mitarbeiter müssen daher bei den Kundenbeziehungen großes Gewicht auf volle und umfassende Integrität, Transparenz und Höflichkeit legen.

 

3.2.4  Fairness und Integrität bei den Beziehungen zu Lieferanten

 

Das Verhalten des Unternehmens bei Tätigkeiten des Einkaufs von Waren und Dienstleistungen setzt sich zum Ziel, einen maximalen Wettbewerbsvorteil anzustreben, jedem einzelnen Anbieter gleiche Chancen für Partnerschaften einzuräumen und sich auf die Grundsätze der Fairness und Unparteilichkeit zu stützen.

 

Die Auswahl der Lieferanten darf keine unangemessenen Forderungen oder Zwänge, die bevorzugte Behandlung eines Lieferanten gegenüber einem anderen oder sonstige damit zusammenhängende Aktivitäten erlauben oder zulassen, die dazu bestimmt sind, die Glaubwürdigkeit und das Ansehen des Unternehmens im Hinblick auf die Transparenz und die Sorgfalt bei der Durchsetzung des geltenden Rechts und der internen Regelungen zu untergraben.

 

Die Kriterien zur Auswahl von Lieferanten müssen auf der unparteiischen Beurteilung der Qualität, der Kosten und der Leistung basieren. Außerdem verpflichtet sich das Unternehmen, in keiner Weise Vorteil aus seiner Machtposition zu ziehen, indem es unfaire oder unverhältnismäßige Vertragsklauseln auferlegt oder Forderungen stellt. Jeder einzelne Arbeitnehmer, Berater, Lieferant oder Partner des Unternehmens ist zur Einhaltung der nachstehend dargestellten Prinzipien verpflichtet. Das Unternehmen darf keine Geschäftspartnerschaften oder Geschäfte mit einem Unternehmen eingehen oder fortführen, das sich nicht zur Einhaltung der dargestellten Prinzipien verpflichtet oder nicht beabsichtigt, diese zu befolgen.

 

Das Unternehmen hat bei der Auswahl der Lieferanten und bei der Pflege seiner Beziehungen zu den Lieferanten die anwendbaren Gesetze und die internen Regelungen einzuhalten.

 

Das Unternehmen hat sich bei der Auswahl möglicher Lieferanten auf objektive und transparente Kriterien zu stützen.

 

Im Zusammenhang und im Rahmen seiner Beziehungen zu Lieferanten respektiert das Unternehmen die Interessen und spezifischen Bedürfnisse seiner verschiedenen Partner und verpflichtet sich, den mit Kleinunternehmen verhandelten Vertragsbedingungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen (ein Kleinunternehmen ist definiert als ein Unternehmen mit weniger als 10 Arbeitnehmern und einem Gesamtumsatz von weniger als 2 Millionen Euro) und die Einhaltung der Zahlungsbedingungen im Einklang mit den gesetzlich festgelegten Regelungen und den mit dem einzelnen Lieferanten ausgehandelten vertraglichen Vereinbarungen sicherzustellen.

 

3.2.5  Beziehungen zu Stellen der öffentlichen Verwaltung

 

Im Einklang mit dem geltenden Recht verbietet das Unternehmen allen, die in seinem Namen oder in seinem Interesse arbeiten, in ihren Beziehungen zu Bediensteten der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Vertretern Geld, Geschenke, Güter, Dienstleistungen, unzulässige Gefälligkeiten oder Vorteile (einschließlich Beschäftigungsmöglichkeiten) anzunehmen, anzubieten, zu versprechen oder direkt oder indirekt zu fordern, um auf irgendeine Weise Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, eine günstigere Behandlung zu erreichen, unbillige Vorteile zu erhalten, oder zu sonstigen erkennbaren Zwecken.

 

Unzulässige Forderungen oder Angebote von Geld oder Vergütungen oder Gefälligkeiten jeder Art an oder von Personen, die für das Unternehmen arbeiten, welche im Hinblick auf die Beziehungen zu Bediensteten der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Vertretern in Italien und im Ausland gestellt bzw. unterbreitet werden, müssen unverzüglich dem zuständigen Dienstvorgesetzten und/oder dem Kontrollgremium, wie in Abschnitt 4.2 dargestellt, gemeldet werden.

 

Alle Interaktionen und geschäftlichen Beziehungen zu Bediensteten der öffentlichen Verwaltung und/oder öffentlichen Vertretern müssen stets klar, transparent und rechtmäßig sein.

 

3.2.6. Beziehungen zu politischen Organisationen, Gewerkschaften und Verbänden

 

Das Unternehmen bevorzugt oder benachteiligt weder direkt noch indirekt irgendeine politische Organisation oder Gewerkschaft und ihm ist ein derartiges Verhalten auch untersagt.

 

Das Unternehmen leistet keine Beiträge jeglicher Art und in jeglicher Form, direkt oder indirekt, an politische Organisationen, Gewerkschaften, Bewegungen, Komitees und Organisationen und deren Vertreter oder Kandidaten und es ist ihm auch nicht gestattet, mit Ausnahme von Beiträgen, die nach den anwendbaren Landesgesetzen und Bestimmungen zugelassen sind.

 

3.2.7  Beziehungen zu den Massenmedien

 

Beziehungen zur Presse, zu den Medien und zu Informationskanälen und, allgemeiner ausgedrückt, zu externen Interessenvertretern jeder Art fallen in die strikte Zuständigkeit des hierzu ausdrücklich ermächtigten Personals. Diese Aktivitäten sind im Einklang mit den vom Unternehmen beschlossenen anwendbaren Verfahren oder Regelungen auszuführen.

 

Alle Informationsanforderungen, die Mitarbeiter des Unternehmens von der Presse oder den Medien erhalten, sind unverzüglich an die (auf der Basis der Geschäftsfunktionen) zuständigen Personen weiterzuleiten, die für die externe Kommunikation zuständig sind, bevor irgendeine Zusage zur Beantwortung der Anfrage abgegeben wird.

 

Alle externen Unternehmensmitteilungen müssen Prinzipien folgen, die auf Wahrheit, Fairness, Transparenz und Urteilsvermögen aufgebaut sind. Die Beziehungen zu den Medien und zur Presse müssen mit den Prinzipien übereinstimmen, die im vorliegenden Verhaltenskodex festgelegt sind, und das Gesamtziel verfolgen, das Ansehen und den Ruf des Unternehmens zu schützen.

 

3.2.8  Verschwiegenheitsverpflichtungen

 

Jede Form der direkten oder indirekten Investition, die mithilfe von vertraulichen Unternehmensinformationen beschafft wurde, ist vom Unternehmen strikt untersagt. Besondere Diskretion und Aufmerksamkeit ist daher auf die Bekanntmachung nach außen und/oder die Mitteilung von nicht-öffentlichen Dokumenten, Nachrichten und Informationen zu den Aktivitäten der Holdinggesellschaft LVHM SA seitens FENDI und ihrer Tochtergesellschaften zu verwenden, die, wenn sie öffentlich bekannt gemacht werden, die Finanzergebnisse oder den Aktienkurs beeinflussen könnten. Die Mitteilung solcher Informationen nach Genehmigung und Ermächtigung durch das zuständige Mitglied der Geschäftsführung muss stets über speziell hierfür vorgesehene Kanäle und Personen geschehen. Unter keinen Umständen dürfen beim Umgang mit Informationen Verhaltensweisen zugelassen oder praktiziert werden, die den Insiderhandel ermutigen und/oder erleichtern könnten oder die darauf abzielen, einzelne Personen oder Dritte unbillig zu begünstigen.

 

Arbeitnehmer oder externe Mitarbeiter, die in irgendeiner Funktion Zugang zu vertraulichen Informationen haben, dürfen vertrauliche Informationen nur außerhalb des Unternehmens mitteilen, wenn sie von der zuständigen Geschäftsleitung ausdrücklich hierzu ermächtigt wurden oder um die anwendbaren Gesetze und Bestimmungen zu erfüllen.

 

Beispielsweise sind als „vertrauliche Informationen“ unter anderem solche Informationen definiert und gemeint, die der Öffentlichkeit noch nicht förmlich bekannt gemacht wurden und Gegenstände betreffen, wie Modelle, Zeichnungen, Skizzen und Studien zu vermarkteten Produkten und/oder Marken, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmen oder Unternehmensprojekten stehen, und Dokumente, wie Business-Pläne, Management-Pläne, strategische Pläne, Daten und Fachwissen zu technischen Prozessen, Finanztransaktionen, operativen Strategien, Investitions- und Veräußerungsstrategien, operativen Ergebnissen und Finanzergebnissen, persönliche Arbeitnehmerdaten und -informationen, Kunden- und Mitarbeiterlisten und -verzeichnisse und jegliche Informationen, die Aktivitäten im Zusammenhang mit dem gegenwärtigen und künftigen Geschäft betreffen.

 

3.2.9. Verhütung von Geldwäsche und Diebstählen

 

Es ist unerlässlich, dass alle Adressaten des vorliegenden Verhaltenskodex alle anwendbaren nationalen und internationalen Gesetze, Bestimmungen und Regelungen einhalten, die zur Bekämpfung der Geldwäsche bestimmt sind.

 

3.2.10  Schutz des geistigen Eigentums

 

Das Unternehmen engagiert sich für die Forschung und die Innovation in Bezug auf sein geistiges Eigentum und für dessen strikten Schutz.  Das Unternehmen respektiert demgegenüber das geistige Eigentum anderer und legt besondere Aufmerksamkeit darauf und verlangt von allen seinen Arbeitnehmern, Lieferanten, externen Partnern und Adressaten des vorliegenden Verhaltenskodex, besondere Sorge auf die Achtung und den Schutz des gesamten geistigen Kapitals des Unternehmens zu verwenden und jede potenzielle Verletzung von unternehmensfremdem geistigen Eigentum zu vermeiden.

 

3.2.11    Verhütung der Fälschung von Münzen, Banknoten, Kreditkarten, Briefmarken und Wasserzeichen

 

Es ist strikt verboten, im Interesse und/oder zum Vorteil des Unternehmens Münzen, Banknoten, Kreditkarten, Briefmarken und Wasserzeichen zu fälschen, in Umlauf zu bringen oder zu benutzen.

 

Jede Rechtsverletzung in dieser Hinsicht ist unverzüglich den zuständigen Behörden und dem Kontrollgremium, wie in Abschnitt 4.2 dargestellt, zu melden.

 

3.2.12  Beziehungen zu den Justizbehörden

 

Es ist strikt verboten, auf irgendeine Art oder in irgendeiner Form Druck auf Personen auszuüben, die aufgefordert sind, Erklärungen vor Rechtsverfolgungs- oder Justizbehörden abzugeben, um die betreffenden Personen dazu zu bringen, Erklärungen zurückzuhalten oder falsche Erklärungen oder falsche Angaben zu machen.

 

3.2.13  Verhütung von organisierten Straftaten

 

Es ist strikt verboten, in Italien oder in Ausland Vereinigungen zu bilden, welche die Begehung von oder die Beteiligung an strafbaren Handlungen beabsichtigen, die im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens verübt werden.

 

3.2.14  Verhütung von Cyberkriminalität

 

Der Einsatz von Computer- und telematischen Technologien, Systemen und Werkzeugen, die dem Unternehmen und/oder geeigneten Dritten gehören, muss korrekt und im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen erfolgen.

 

Das Unternehmen versteht vollkommen die Bedeutung der Sicherung der Vertraulichkeit von Daten und Informationen und berücksichtigt zugleich den Schutz von Daten und Informationen vor unbefugtem Zugriff und den Schutz ihrer Integrität.  Dies erfordert, dass alle Adressaten des vorliegenden Verhaltenskodex ein sachgerechtes und korrektes Verhalten zeigen, um die Fälschung von Dokumenten, Daten und/oder Informationen zu verhindern sowie den unbefugten Zugriff mit der Absicht zur Beschädigung von Daten, Informationen oder Computersystemen zu verhindern, die dem Unternehmen oder maßgeblichen Dritten gehören.

 

Die Adressaten des vorliegenden Verhaltenskodex dürfen keinerlei Handlungs- oder Verhaltensweisen zeigen, die wahrscheinlich Daten, Informationssysteme oder telematische Systeme beschädigen oder beeinträchtigen, und sie haben sich zu verpflichten, die geltenden Regelungen zur Verhütung und/oder zur Bestrafung von Cyberkriminalität und damit verbundenen Aktivitäten einzuhalten.

 

3.2.15  Private Beziehungen

 

Es ist strikt verboten, Mitgliedern der Geschäftsführung, leitenden Angestellten und Vorgesetzten, die für die Erstellung des betrieblichen Rechnungswesens oder der Finanzdokumente zuständig sind, Wirtschaftsprüfern, Liquidatoren oder Personen, die deren Weisung oder Aufsicht unterliegen und die zum Unternehmen gehören und/oder mit dem Unternehmen verbunden sind, oder Privatunternehmen, Vertretern, Franchisenehmern, Geschäftspartnern, Zertifizierungsstellen, Beratern, Dienstanbietern oder allgemein den Lieferanten Geldleistungen oder sonstige Vorteile in der Absicht zu gewähren oder zu versprechen, dass die betreffenden Personen dazu bewegt werden, unter Verletzung ihrer Pflichten auf eine Weise zu handeln, die einem Drittunternehmen Nachteile oder Schäden verursacht.

 

4.  EINFÜHRUNG VON VERFAHREN

 

4.1    Verbreitung und Befolgung des Verhaltenskodex

 

Das Unternehmen fördert das Bewusstsein, das Verständnis und die Einhaltung des Verhaltenskodex seitens aller Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitnehmer, externen Mitarbeiter, Handels- und Finanzpartner und Lieferanten und verlangt, dass alle vorgenannten Parteien diesen Kodex respektieren und befolgen. Bei dessen Nichteinhaltung ist das Unternehmen verpflichtet, Disziplinarmaßnahmen oder sonstige geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Von den vorgenannten Parteien wird daher verlangt, dass sie den Inhalt des vorliegenden Verhaltenskodex kennen und verstehen, ihn befolgen, die einschlägigen Prinzipien teilen und umsetzen und je nach Notwendigkeit vom Kontrollgremium geeignete Klarstellungen zur Auslegung seines Inhalts anfordern und annehmen.

 

4.2   Überwachungsgremium

 

In Italien hat das Unternehmen, wie von den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen verlangt, ein Kontrollgremium eingerichtet, das die Aufgabe hat, die Einführung und die Durchsetzung des vorliegenden Verhaltenskodex im italienischen Hoheitsgebiet zu überwachen.

 

Alle vom Geltungsbereich des vorliegenden Verhaltenskodex umfassten Parteien müssen mögliche Verletzungen des Kodex, der gesetzlichen Bestimmungen oder der Unternehmensregelungen, von denen sie Kenntnis erhalten, schriftlich und in nicht anonymer Form melden.  Die Berichte über solche Verletzungen sind über folgende E-Mail-Adresse an das Kontrollgremium zu richten:   OV-FENDI.exDL231- 01@it.fendi.com.

 

Das Unternehmen hat die notwendigen Maßnahmen eingerichtet und einzusetzen, um die betreffenden Personen vor jeder Art von Vergeltungsmaßnahmen zu schützen (worunter jede Handlung zu verstehen ist, die zu Formen der Diskriminierung und Bestrafung führen könnten, wie beispielsweise Auswirkungen auf die Beziehungen zu Partnern, Verkäufern oder Beratern, Verweigerung der Beförderung von Arbeitnehmern usw.).

 

Zu diesem Zweck ist nach Maßgabe der Anforderungen des anwendbaren Rechts in Bezug auf die meldende Partei Vertraulichkeit zu wahren.

 

Die Zuständigkeit für die Durchführung von Untersuchungen zu möglichen Verletzungen des Verhaltenskodex unterliegt dem Ermessen des Kontrollgremiums. Das Gremium hat, soweit notwendig, die von der meldenden Partei gelieferten Nachweise zu berücksichtigen, wie auch die Aussagen, die von der Partei oder den Parteien abgegeben wurden, die für die behauptete Regelverletzung verantwortlich sind.  Die betreffenden Personen und Parteien haben bei allen internen Untersuchungen umfassende Kooperation zu leisten.

 

Nach Abschluss solcher Aktivitäten hat das Kontrollgremium dem Verwaltungsrat die entsprechenden Gründe für Disziplinarmaßnahmen zu melden, einschließlich der Gründe für die Kündigung des Vertrags.

 

Die Auswahl und die Zusammensetzung von zusätzlichen Kontrollgremien in anderen Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, sollen dem Ermessen und der Beurteilung der zuständigen örtlichen Geschäftsleitung unterfallen.

 

4.3   Sanktionsrichtlinien

 

Die Verletzung der Prinzipien, die in dem hier vorgestellten Verhaltenskodex enthalten sind, beeinträchtigt und schädigt das Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmen und seinen Mitgliedern der Geschäftsführung, Arbeitnehmern, externen Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und Finanzdienstleistern.  Alle derartigen Verletzungen müssen zu geeigneten und rechtzeitigen Maßnahmen des Unternehmens mithilfe der notwendigen Mittel und wie von den anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen gefordert führen.

 

Im Falle der Verletzung der Bestimmungen, die im vorliegenden Verhaltenskodex dargestellt sind, werden die betroffenen Parteien oder Arbeitnehmer disziplinarischen Handlungen und Maßnahmen unterzogen, die in Bezug auf die entsprechende Verletzung geeignet und verhältnismäßig sind, soweit dies durch die einschlägigen nationalen Tarifverträge, Gesetze und Bestimmung.

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